Zahlungsaufforderung wegen „unbezahlter Mitgliedschaft“ für Dating-Abo
Die Howlogic Kft. betreibt diverse Online-Dating-Seiten wie zum Beispiel
Die Bandbreite an verschiedenen Seiten bzw. Domains der Howlogic Kft. ist dabei beachtlich.
Hierüber und auch über die Problematik, dass sich ein entsprechendes (kostenloses) Probeabo in ein teures Premium-Abo verlängert kann, haben wir bereits ausführlich hier berichtet:
https://e-commerce-kanzlei.de/howlogic-kft-novalnet-ecollect-inkasso-deutschland-euro-collect.html Abbuchungen auf dem Konto entdeckt?
Die Abrechnung bzw. Zahlung findet nicht selten mittels Abbuchungen (also Lastschriften) vom Bankkonto oder Kreditkartenkonto statt. Diese wird entweder direkt von der Howlogic Kft. durchgeführt oder die Abbuchung wird mithilfe von Zahlungsdienstleistern – wie z.B. der Novalnet AG – vorgenommen.
Die Novalnet AG wird dabei auch von Betreibern anderer Dating-Seiten mit dem Bankeinzug offener Gebühren beauftragt, dazu gehören beispielsweise unter anderem die
Tech Medialand Kft.
Kaleton Web s.r.o.
Apricot Dgitals LCC
Werden Betroffene von den Abbuchungen überrascht, ist meist die erste Reaktion die Rückgabe der Lastschriften bzw. das „Zurückholen“ der Beträge.
Inkasso-Verfahren durch eCollect AG
Ein Stornieren der Abbuchungen bzw. die Lastschriftrückgabe haben in der Regel zur Folge, dass die Gegenseite das Inkasso-Verfahren in Gang setzt. Hierzu wird regelmäßig die eCollect AG aus Berlin als Inkassounternehmen zur Eintreibung der nun offenen Beträge beauftragt.
Dabei ist das Inkassounternehmen nicht nur für die oben genannten Firmen tätig, sondern treibt regelmäßig auch Forderungen der Interdate S.A., der Blue Internet Media EOOD oder auch der Cyberence Kft. ein. In manchen Fällen wird auch im Auftrag der Novalnet AG direkt zur Zahlung aufgefordert.
Die eCollect AG betitelt Ihre Schreiben regelmäßig zum Beispiel folgendermaßen:
„Inkasso-Forderung von Howlogic KFT (
https://www.frechespiele.de)
Rücklastschrift zu der TID […] vom […] – Bestellung vom […] auf
https://www.frechespiele.de vom […], fällig am […]“
Durch das Inkasso-Verfahren entstehen weitere Kosten und Gebühren, die dem Betroffenen in Rechnung gestellt werden. Die eCollect AG schickt regelmäßig im Anhang Ihrer E-Mails
„Auszug aus Ihrem Kundenkonto bei eCollect AG“
eine PDF mit dem Namen „Kontoauszug“ mit (oder per Post), die Aufschluss über die Kosten der unbezahlten Mitgliedschaft, die Mahngebühren, Inkassokosten, Auslagenpauschale, Verzugszinsen, etc. gibt.
Anwaltliches Mahnverfahren durch THEMYS & DYKE Rechtsanwälte
Reagiert der Betroffene auf Inkasso-Mahnung nicht, so werden derzeit regelmäßig Zahlungsaufforderungen durch die Kanzlei Themys & Dyke verschickt. Verantwortliche Rechtsanwälte sind laut eigenen Angaben Rechtsanwalt Vladislav Stamenkovic und Rechtsanwalt Thomas Hüttenmüller.
Ähnlich wie in den Schreiben der eCollect AG heißt es auch in den Zahlungsaufforderungen von Themys & Dyke zum Beispiel:
„Inkasso-Forderung von Howlogic KFT, Verebeshegy Street 11, 2161 Csomad, HU, aufgrund "Unbezahlte Mitgliedschaft für […] Monat […] auf treffegirls.com und Bankgebühr […]"“
Ist der Betroffene eigentlich der Meinung, die Forderung sei nicht berechtigt, sollte die Forderung nicht leichtfertig und ungeprüft bezahlt werden: Es besteht dann grundsätzlich die Gefahr, ein Schuldanerkenntnis zu leisten.
Spätestens bei Erhalt von Inkasso- oder Rechtsanwaltsschreiben empfehlen wir daher, juristischen Rat einzuholen, um die bestmögliche Vorgehensweise für den jeweiligen Fall zu ermitteln und etwaig unberechtigte Forderungen anfechten zu lassen.
Wir helfen Ihnen!
Sie haben Abbuchungen von Novalnet AG oder Howlogic Kft. auf Ihrem Konto entdeckt?
Sie werden bereits in Inkasso-Mahnungen der eCollect AG oder in Schreiben der Themys & Dyke Rechtsanwälte zur Zahlung aufgefordert?
Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil bei der Registrierung keine Kosten angegeben waren?
Sie kennen die Howlogic Kft. ggf. gar nicht und sollen dennoch bezahlen?
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern bewahren Sie Ruhe.
Es kann nachteilig sein, schnell eine ungeprüfte Zahlung zu leisten oder gar eine Ratenzahlungsvereinbarung / Schuldanerkenntnis vom Inkasso zu unterschreiben.
Es ist insbesondere zu prüfen, ob auf die Gebührenpflichtigkeit des Angebots ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.
Wir konnten schon zahlreiche Betroffene von derartigen Abo-Verträgen verteidigen und helfen gerne auch Ihnen.
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Hier haben wir zudem weitere Handlungsempfehlungen für Sie zusammengestellt: